Führerschein Klasse B - Anhängerausbildung

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Führen von Fahrzeugkombinationen wurden in der Vergangenheit mehrfach geändert. Neben der entsprechenden Fahrerlaubnis ist auch das Erteilungsdatum ein wichtiges Kriterium für die korrekte Zusammenstellung der Züge.

Im Rahmen der letzten Änderung der Fahrerlaubnisverordnung am 19.01.2013 wurde neben einer Vereinfachung der Regelungen für den Anhängerbetrieb auch eine Erweiterung der Klasse B auf Züge mit einer zulässigen Gesamtmasse (z.GM) von maximal 4.250 kg eingeführt. Diese Berechtigung (auch B-96 genannt) kann im Rahmen einer Fahrerschulung ohne weitere Prüfung erworben werden und wird durch die Schlüsselzahl 96 auf dem Führerschein dokumentiert. Zielgruppe dieser Neuregelung sind die Besitzer von Wohn- und Sportanhängern.

Für Fahrzeugkombinationen über 4.250 kg z.GM ist die Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich die im Rahmen einer praktischen Fahrausbildung mit anschließender Prüfung erworben werden kann. Die Fahrerlaubnisklasse BE berechtigt zum Mitführen von Anhängern mit einer z.GM von über 750 bis 3.500 kg. Hieraus ergibt sich eine z.GM für den Zug von maximal 7.000 kg.